Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sämtliche Angebote der Firma A.Rauch GmbH richten sich nicht an Verbraucher sondern ausschließlich an Gewerbliche-Industrielle B2B Kunden sowie Landwirtschaft, Kommunen
–öffentliche Einrichtungen in Österreich – Deutschland-Schweiz (andere EU Länder auf Anfrage). Alle Informationen erfolgen vorbehaltlich technischer Änderungen ohne Gewähr für
Vollständigkeit-Aktualität-Richtigkeit.Preisänderungen,Sortimentsstraffung behalten wir uns vor.Optische Abweichungen von Geräten sowie technische Weiterentwicklung sind ohne
Vormeldung möglich.Satz und Druckfehler sowie Irrtümer vorbehalten. Es gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit der Firma A.Rauch GmbH folgende Geschäftsbedingungen. Es gilt
Österreichisches Recht sowie wird, als Gerichtstand Graz vereinbart.
1. Allgemein
Es gilt das Recht der Republik Österreich, in der jeweils gültigen Fassung. Durch Ihre Kontaktaufnahme und die daraus resultierende Geschäftsbeziehung stimmen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie Zusätze (AGB) zu. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese durch einen Zeichnungsberechtigten der Firma A.RAUCH GmbH. schriftlich bestätigt wurden. Für die Wirksamkeit dieser AGB genügt im Übrigen auch der Verweis auf sie und ihre Bekanntmachung (Internet) auf e-mail Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Firmenpapieren, Einkaufs -oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Gelieferte Ware ist bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Firma A.RAUCH GmbH. Es wird vereinbart das die Fa.A.Rauch GmbH. befugt ist, die nicht vollständig bezahlte Ware diese von der A.Rauch GmbH geliefert wurde ohne weitere Zustimmung des Kunden abgeholt werden kann. Alle Änderungswünsche des Kunden sind kostenpflichtig. Jeglicher Support sowie sämtliche unserer Dienstleistungen sind kostenpflichtig.
2. Angebote-Auftragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb von 5 Tagen den Auftrag widerruft. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn diese vom Verkäufer gesondert anerkannt werden. Die Angebote des Verkäufers gelten freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die zu Angeboten gehörenden Unterlagen und ausgeführten Details wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben etc. sind, soweit sie nicht aus-drücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur annähernd maßgebend. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich die.A.RAUCH GmbH. das Eigentums-und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Kataloge-Internet-Angebot
Die im Internet, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist. Aktionspreise in unseren Webshop können nicht als Listenpreise angesehen werden. Die Funktion und Auslegung von Zerstäubern richten sich in Angeboten auf Erfahrungswerte und Berechnung nach HX-Diagrammen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf Angaben von Kundeninformation und deren Anfrage. Die Einhaltung von Feuchtewerte-Ergebnissen-Kühlleistung Nebelintensität Tröpfchengröße oder Wasserqualität können abweichen und sind immer von Faktoren abhängig die außerhalb der Kompetenz der A.Rauch GmbH liegen, wie zb. geöffnete Tore und Fenster, Luftumwälzung, Schwankung, Wasserqualität, Ausbringungsweiße. Internet/ Katalog Informationen-hinweise-Beschreibungen stellen keine vertragsmäßige Funktionsbeschreibungen der Systeme dar. Wir liefern ausschließlich Komponenten Hardware, auch wenn es sich um Set-Produkte handelt.
4. Gefahrenübergang/Transport
Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestimmt sich in den nachstehenden Fällen wie folgt:
a) bei Verkauf „ab Lager/Werk“ geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.
b) Bei Versand geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Ware den Einflußbereich des Verkäufers verlässt.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt die Ware als „ab Werk“ verkauft. Der Verkäufer ist zum Abschluss einer Versicherung nur verpflichtet, wenn und insoweit dies schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Bei Transportschäden muss umgehend innerhalb von 3 Tagen eine Schadensmeldung durch den Kunden an den Spediteur oder an uns ergehen. Der Kunde muss unsere Lieferung bei Ankunft unverzüglich unter Einbeziehung des Transporteurs auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Sachverhaltsmeldung des Spediteurs oder eine eigene,von einem Zeugen zu bestätigende Schadensschilderung unterrichten.Offensichtliche Mängel der Ware sind nach Eingang der Lieferung sofort schriftlich zu melden.Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ein Recht des Kunden auf Wandelung oder Minderung ist nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben. Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sind ausgeschlossen. Lieferungen von Geräten an uns, haben nur in Originalverpackung sowie auf Palette zu erfolgen.
5. Preis/Lieferzeiten
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk des Verkäufers. Lieferzeit auf Standardware ist ca.15-30 Werktage ab Auftragseingang. Sondergeräte/Optionen bis zu 8 Wochen.
6. Zahlung
Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten; sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Zahlungen per Vorauskasse /Barzahlung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer ab Fälligkeit Verzugszinsen verrechnen.Weiters ist der Käufer ausdrücklich zum Ersatz sämtlicher Mahnspesen, einschließlich der Kosten außergerichtlicher Anwaltsmahnungen, verpflichtet. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer angehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen und bei Abholung auszuhändigen.
7. Gewährleistung/Garantie
Reisekosten-Liefer-Transportkosten sind kein Bestandteil der Gewährleistung/Garantie (12/6 Monate). Sendungen müssen frachtfrei für A.Rauch GmbH sein. Etwaige Transport kosten werden den Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer kann sich auf diesen Artikel nur berufen, wenn er dem Verkäufer unverzüglich schriftlich die aufgetretenen Mängel bekannt gibt. Die Fehlerbehebung bleibt dem Verkäufer überlassen. Eingriffe durch dritte (Fremdfirmen) dürfen nur durch Beauftragung der A.RAUCH GmbH. durchgeführt werden. Bei Eingriff von nicht Autorisierte Personen erlischt der Gewährleistungsanspruch zur Gänze. Bei Übernahme von Reparaturaufträgen oder bei Umänderungen oder Umbauten alter sowie fremder Waren sowie bei Lieferung A.RAUCH GmbH. Waren übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Ab Beginn der Gewährleistungsfrist übernimmt der Verkäufer keine weitergehende Haftung als in diesem Artikel bestimmt ist, auch nicht für die Mängel, deren Ursache vor dem Gefahrenübergang liegen. Fehler durch Unsachgemäße Handhabung – Programmierung werden in Rechnung gestellt Achtung! Keine Gewährleistung für Akku, Batterien, Netzgeräte,Wiegezellen,Düsen.Die Mängelbehebung bei erfolgt generell durch Bereitstellen der defekten Ersatzteile. Der Austausch vor Ort erfolgt durch den Kunden oder Beauftragten Unternehmen, nach Absprache. Zur Fehleranalyse ist das defekte Gerät, Frachtfrei auf Palette im Originalkarton an den Verkäufer zu liefern. Nach Analyse wird entschieden, in welcher Form eine Fehlerbehebung erfolgt. Eine Vertragswandlung ohne Möglichkeit einer Reparatur od. Gerätetausch wird ausgeschlossen. Für die Sicherung- Datenverfügbarkeit – Backup ist der Kunde verantwortlich und nicht der Verkäufer.Daten-Artikel- usw. können bei Servicearbeiten durch uns nicht wiederhergestellt werden. Die freiwillige Garantie beschränkt sich auf 6 Monate.
8. Haftung
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer keine Regressforderungen nach dem Produkthaftungsgesetz zu leisten hat. Die Haftung des Verkäufers für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, nicht eingetretene Ersparnisse, Gewinnentgang, Personenschäden, mittelbare Schäden etc. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Anwendbarkeit der Haftungsbestimmungen des Produkthaftungsgesetzes ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern kein gänzlicher Haftungsausschluss des Verkäufers Anwendung findet, ist jegliche Haftung des Verkäufers mit der Höhe der Auftragssumme, jedoch jedenfalls mit dem Maximalbetrag von EUR 1000,– begrenzt. Jegliche Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Erlöschen, sofern sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt wurden, innerhalb von zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden. Festgehalten wird, dass der Kaufgegenstand nur jene Sicherheit bietet, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Kaufgegenstandes – insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Hygiene Überprüfungen Wartungen sowie Handhabung und Anwendung laut VDI 6022 (Raumluft-Wasserhygieneverordnung) und sonstige Hinweise diese im Zuge der Einweisung oder aus den Handbüchern vorgeben sind erwartet werden kann.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige österreichische Gericht. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen. Der Vertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers.Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
10. Wiederverkauf
Der Wiederverkäufer ist verpflichtet die Geräte mit einer Fachlichen Kompetenz sowie Kenntnisse der Hygienevorschriften für nach VDI 6022 zu vertreiben. Sollte eine fachliche Kompetenz fehlen sind wir gegen Kostenersatz bereit Schulungen durchzuführen. Durch den Wiederverkaufsstatus übernimmt der Wiederverkäufer sämtliche Verantwortung -Gewährleistung -Garantie Bearbeitung. Der A.RAUCH GmbH Gewährleistungsumfang beschränkt sich auf der Bereitstellung der defekten Ersatzteile, nach Klärung. Defekte Teile müssen an die Firma A.RAUCH GmbH. Frachtfrei zur Fehleranalyse retourniert werden.
11. Eichung-Kalibrierung Kundendienst
Die Ausführungen von eichpflichtigen und eichfähigen Waagen richten sich nach den am Tage der Auftragserteilung behördlich vorgeschriebenen Bau-und Eichvorschriften Österreichs für diejenige Waagenbauart, die nach den Angaben des Bestellers oder nach dem erkennbaren Verwendungszweck zutrifft. Bei nicht eichpflichtigen Waagen und bei Waagen, bei welchen die A.RAUCH GmbH. aus der Aufgabenstellung und näheren Beschreibung des Kunden die Eichpflicht nicht feststellen kann, übernimmt die A.RAUCH GmbH. nur die Gewährleistung für die Genauigkeit in dem Umfang, wie er in der Auftragsbestätigung beschrieben ist. Die Obsorge und die Kosten für die amtliche Eichung obliegen dem Auftraggeber bzw. Betreiber der Waage. Bei Lieferung von Teilen für eichpflichtige und eichfähige Waagen und Wägeanlagen haftet die A.RAUCH GmbH nicht dafür, dass die Eichfähigkeit bei jeder beliebigen Art und Weise des Einbaues dieser Teile in die Waagen bzw. Wägeanlage unbeeinträchtigt bleibt. Die Anforderung von Monteuren muss rechtzeitig erfolgen. Erweitert gelten die AGB der Bvfs (Bautechnische Versuch-Forschungsanstalt Salzburg)
11.1
Der Besteller hat unsere Monteure auf seine Kosten zu unterstützen, den Montageleiter über Sicherheitsvorschriften zu unterrichten und ihn auf Verstöße dagegen aufmerksam zu machen.
11.2
Um eine zügige und störungsfreie Umsetzung zu erreichen, müssen bei Montagebeginn alle erforderlichen Vorgaben erfüllte sein und die erforderlichen Professionisten an Ort. Ab Montagebeginn ist vom Besteller eine verantwortliche Person,welche die Inbetriebnahme und ordnungsgemäße Übergabe bescheinigt zu nennen, ansonsten gilt Bildmaterial als bestätigt.
12. Software
Wir sind uns einig, dass unsere Software-Installationen regelmäßig aktualisiert werden müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Gerne halten wir Ihre Software auf dem neuesten Stand –
diese Dienstleistung muss jedoch gesondert und ausdrücklich beauftragt werden und ist nicht automatisch in unserem Leistungsspektrum enthalten. Wir können keine Garantie für die Sicherheit der Kommunikation übernehmen; darin sind wir uns einig, ebenso wie darüber, dass es für Softwareprodukte keine absolute Sicherheit gibt. Keine Haftung und Gewährleistung bei Angriffen durch Dritte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden nachzuweisen. Wir sind nicht in der Pflicht zu beweisen, dass uns kein Verschulden trifft. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Software von Drittanbietern. Keine Gewährleistung und Haftung bei Änderungen durch Dritte. Das Beheben von Fehlern (Bugs) in unserem Code, die während der Implementierung auftreten, gehört zum regulären Projektumfang (=Arbeitsauftrag). Es erfolgt keine Beweislastumkehr zu unseren Lasten. Treten Mängel auf, sind wir berechtigt, die Leistung zu optimieren.
13. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog und die Einladung an den Kunden zur Anbotstellung dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kauf kommt mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Für gelieferte Betonteile insbesondere für Brückenwaagen gilt die ÖNORM B4705 für Betonfertigteile in beweglicher Form als vereinbart. Wir stimmen überein, dass Sie durch Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon über anstehende Termine wie beispielsweise Nacheichung, Rekalibrierung, Ein- und Auswinterung sowie Wartungen von uns informiert werden können. Für Software-Hardware und Datensicherheit ist der Anwender verantwortlich (Backup-Virensoftware-Aktueller Programmstand Windows usw.)