Prüfgewichte sind Normale in der Wägetechnik und werden auf das nationale Normal zurückgeführt, das wiederum an das Ur-Kilogramm in Paris angeschlossen ist.
ÖKD-Kalibrierung von Gewichtsstücken
Diese Rückführung auf das nationale Normal geschieht bei Prüfgewichten in akkreditierten Laboratorien, wo sie zunächst auf einwandfreie Beschaffenheit geprüft und dann sehr genau gewogen werden. Anschließend wird der Kalibrierschein ausgestellt. Die Festlegung der Rekalibrierungsintervalle liegt in der Verantwortung des Anwenders.
Vereinfachte Werkskalibrierung
Diese ist bei Prüfgewichten nicht üblich im Gegensatz zu Waagen.
Amtliche Eichung / ÖKD-Kalibrierung von Gewichtsstücken
Meistens werden nur Gewichte, die sich im öffentlichen Verkehr befinden (z.B. Balkenwaage beim Apotheker), geeicht. Die Eichung von Gewichtsstücken setzt voraus, dass sie eichfähig sind.
Für QS und Prüfmittelüberwachung etc. können Normgewichte nach ÖKD kalibriert werden und es wird ein ÖKD-Prüfzertifikat erstellt.
Allgemeines über Prüfgewichte
1. Das Ordnungsschema
Die Standards für Prüfgewichte sind international durch die bewährte „OIML“-Empfehlung R111 (= Organisation Internationale de Métrologie Légale) geregelt. Dieses Ordnungsschema hat 7 Fehlergrenzenklassen (=Genauigkeitsklassen), die sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 abstufen. E1 ist die genaueste und M3 die gröbste Genauigkeitsklasse.
2. Die Fehlergrenzen (=Genauigkeitstoleranzen)
Die Toleranzwerte in der Tabelle geben an, wie viel ein Gewicht schwerer oder leichter als der Nennwert sein darf. Sie gelten als Plus- und Minuswerte. Die Fehlergrenzen stufen sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 ab.
3. Kennzeichnung der Prüfgewichte nach OIML
Kalibrierschein für Prüfgewichte
1. Vorbemerkungen
- Jedes messtechnisch einwandfreie Prüfgewicht kann kalibriert werden. Hersteller oder Bauform sind nebensächlich.
- Auch Sondergewichte mit ungeraden Gewichtswerten (z.B. 1.043,68 g) oder andere Maßeinheiten wie Newton und nichtmetrische Gewichte können kalibriert werden.
- Der Kalibrierschein ist fester Bestandteil jeder Kalibrierung und wird stets ohne zusätzliche Kosten mitgeliefert.
- Prüfgewichte müssen zum Kalibrieren ins Labor eingesandt werden. Hierzu muss unbedingt das Original-Gewichtsetui verwendet werden.
- ÖKD-kalibrierte Prüfgewichte dürfen zum Eichen und Nacheichen von Waagen verwendet werden, wenn sie die Vorschriften für eichfähige Gewichte einhalten. Dies ist bei den einschlägigen Herstellern von Gewichten der Fall.
2. Inhalt des Kalibrierscheins
2.1 Allgemeiner Teil
Hier wird die Abweichung der Messnormale bestätigt.
2.2 Messtechnischer Teil
Nach einem genau definierten und präzisen Wägeverfahren werden folgende Punkte festgestellt:
3. Die Rekalibrierungsintervalle
Die Festlegung liegt in der Verantwortung des Anwenders. Je nach Nutzungshäufigkeit und Sicherheitsbedürfnis sind Rekalibrierungsintervalle zwischen 6 Monaten und 2 Jahren üblich. Eine generelle Empfehlung ist alle 1 Jahr.
Die passenden Prüfgewichte zu einer Waage
1. Zur Prüfung einer Waage
werden ein oder mehrere kalibrierte Prüfgewichte benötigt. Im einfachsten Fall genügt ein Prüfgewicht, um die wichtigsten messtechnischen Prüfungen wie den Wägebereich, die exzentrische Last auf der Wägeplatte und die Reproduzierbarkeit durchzuführen. Zur Überprüfung der Richtigkeit (Linearität) sind zusätzliche Prüfgewichte (meist 3) erforderlich.
2. Die richtige Gewichtsgröße (Nennwert)
Bei der Auswahl des passenden Prüfgewichts für eine Waage orientiert man sich an der Höchstlast (Max) oder der größten Justierstelle der Waage, die oft mit „CAL“ im Display angezeigt wird. Regel: Der Gewichtswert des Prüfgewichts sollte größer als 80% des gesamten Wiegebereichs sein. Für die Überprüfung der Linearität der Waage empfiehlt sich eine Gewichtskombination entsprechend der Abstufung in % der Höchstlast (Max): 25 / 50 / 75 / 100%.
3. Die richtige Fehlergrenzenklasse (Genauigkeitsklasse)
Bei der Auswahl der Prüfgewichte für eine Waage ergibt sich die passende Genauigkeitsklasse aus der Auflösung der Waage. Die Auflösung berechnet sich aus Höchstlast / kleinster ablesbarer Ziffernschritt d. Für Prüfgewichte mit einem Nennwert kleiner als die Höchstlast bleibt die Fehlergrenzenklasse, die sich aus der Auflösung ergibt, unverändert.
4. Beispiel:
Für eine Präzisionswaage mit einer Höchstlast (Max) von 520 g und einem kleinsten ablesbaren Ziffernschritt d = 0,01 g (10 mg) wird ein kalibriertes Prüfgewicht der Fehlergrenzenklasse F1 mit einem Nennwert von 500 g benötigt. Zur Messung der Linearität empfiehlt sich eine Kombination aus kalibrierten Prüfgewichten der Fehlergrenzenklasse F1 mit den Nennwerten 50 g, 100 g, 200 g und 500 g.
5. Kontrollmöglichkeiten
Die Berechnung der Prüfgewichte gemäß den Abschnitten 2 und 3 kann mit der nachstehenden Tabelle überprüft werden.
OIML = Organisation Internationale de Métrologie Légale